Informationen zur Auszeichnung

Hintergrundinformationen | Kriterien

Hintergrundinformationen

Mit der ExzellenzAuszeichnung zeichnen wir Einrichtungen mit erstklassigen Bewertungen in der Patienten-, Mitarbeiter- und Einweiserbefragung aus.

Eine Bewerbung für die ExzellenzAuszeichnung ist nicht möglich.

Alle Einrichtungen, die eine Befragung mit uns durchgeführt haben und die Kriterien zur Vergabe erfüllen, werden nach Abschluss der Befragung über die Verleihung der Auszeichnung informiert. Die Urkunden können Sie bei einer offiziellen Überreichung in Ihrer Einrichtung entgegennehmen.


Die ExzellenzAuszeichnung wird in folgenden drei Kategorien vergeben.


Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit in der Gesamteinrichtung oder berufsgruppenspezifisch (Ärzte oder Pflegekräfte) wird ausgezeichnet mit:

Exzellenter Arbeitgeber

Eine hohe Patientenzufriedenheit im Krankenhaus, auf der Geburtshilfe oder in der Psychiatrie wird ausgezeichnet mit:

Exzellentes Krankenhaus

Eine hohe Einweiserzufriedenheit wird ausgezeichnet mit:


Exzellente Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten

Kriterien zur Preisverleihung

Die ExzellenzAuszeichnung wird anhand der aktuellen Befragungsergebnisse vergeben. Für jede Kategorie muss der Mittelwert der wichtigsten Themengebiete über einem definierten Schwellenwert liegen.


Exzellenter Arbeitgeber

Sie müssen im Durchschnitt mind. einen Punktwert von 70 über folgende Themen vorweisen:

  • Kollegen
  • Direkte Vorgesetzte
  • Abläufe
  • Problemlösung

Exzellentes Krankenhaus

Somatik

Sie müssen im Durchschnitt mind. einen Punktwert von 70 über folgende Themen vorweisen:

  • Ärztliche Betreuung
  • Pflegerische Betreuung
  • Schmerzlinderung
  • Sauberkeit

 

Geburtshilfe

Sie müssen im Durchschnitt mind. einen Punktwert von 83 über folgende Themen vorweisen:

  • Umgang Entbindung
  • Umgang mit Kind
  • Betreuung Hebamme
  • Begleitperson
  • Sauberkeit

Psychiatrie

Sie müssen im Durchschnitt mind. einen Punktwert von 62,5 über folgende Themen vorweisen:

  • Ärztliche Betreuung
  • Pflegerische Betreuung
  • Privatsphäre
  • Einzelgespräche
  • Entlassung

Exzellente Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten

Sie müssen im Durchschnitt mind. einen Punktwert von 70 über folgende Themen vorweisen:

  • Fachliche Aspekte
  • Bettenkapazität
  • Terminabsprachen
  • Arztbrief